Bei extremen Starkregenereignissen kann die Kanalisation an manchen Stellen die außergewöhnlich großen Wassermassen nicht ableiten. Diese „Problemstellen“ werden in Starkregengefahrenkarten im Hinblick auf verschiedene Regenereignisse dargestellt. So lässt sich prognostizieren, wo bei unterschiedlichen Starkregenereignissen zuerst Überflutungen stattfinden könnten. Dies soll uns allen dabei helfen, geeignete Schutzmaßnahmen vorbeugend zu planen und ggf. umzusetzen.
Denn wussten Sie schon: Maßnahmen zum Schutz des eigenen Grundstückes liegen alleinig im Verantwortungsbereich des Grundstückseigentümers.
Wie gut sind Sie gegen Überflutungen geschützt? Ermitteln Sie das potenzielle Ausmaß der Auswirkungen von Starkregen, Hochwasser oder Grundhochwasser auf Ihr Gebäude und erkunden Sie geeignete Schutzmaßnahmen. Nutzen Sie den Wasser-Risiko-Check, um eine anfängliche Einschätzung zu erhalten. Jetzt prüfen!
Der Starkregenindex soll die Bewertung von Starkregenereignissen über die Intensität des Niederschlages vereinfachen und verständlicher darstellen. Dafür wurden Regenereignisse in 12 Stufen, sogenannte Starkregenindizes zwischen 1 und 12, eingeteilt. Während der Index 1 einen „normalen“ Starkregen beschreibt, der in den Sommermonaten häufiger fällt, beschreibt der Index 12 einen extremen Starkregen, der sehr selten fällt. Das Gefahrenrisiko steigt, je intensiver es regnet. Je intensiver der Regen desto höher also die Kennzahlen des Starkregenindex. Mit diesen Indizes ist der Starkregenindex mit der bekannten Richterskala zur Messung der Stärke von Erdbeben oder zur Klassifikation der Windstärken vergleichbar.
Wie sind die Szenarien 1, 2 und 3 definiert?
Das Szenario 1 basiert auf einem seltenen Regenereignis, welches statistisch einmal in 50 Jahren vorkommt. Szenario 2 basiert auf einem außergewöhnlichen Ereignis, welches statistisch einmal in 100 Jahren vorkommt. Szenario 3 wurde mit einem sogenannten Blockregen 90 mm berechnet und gilt damit als extremes Ereignis.
Wie wurden die Karten erstellt und welche Vereinfachungen liegen den Karten zugrunde?
Die Karten wurden mit einer Simulationssoftware erstellt. Um die Erdoberfläche sowie die Lage der Gebäude abzubilden, wurde ein digitales Geländemodell mit einer Auflösung von 1 x 1 Meter verwendet. Die Bereiche, die unterhalb der Erdoberfläche liegen, z. B. Tunnel und Unterführungen sind schwer zu erfassen. Diese Objekte wurden händisch korrigiert, dennoch kann es hier zwischen den Berechnungsergebnissen und der Realität zu Abweichungen kommen. Für die Szenarien 2 und 3 werden nur die Oberflächenabflüsse in die Bewertung einbezogen. Hier geht man davon aus, dass bei solch außergewöhnlichen bzw. extremen Ereignissen das Kanalnetz komplett ausgelastet ist. Für das Szenario 1 wurde das Kanalnetz in Troisdorf miteinbezogen.
Wer erstellt die Karten?
Der Abwasserbetrieb Troisdorf, AöR hat die Karten als Informations- und Planungswerkzeug erstellt. Die Karteninhalte und die Ergebnisse werden kontinuierlich fortgeschrieben und weiterentwickelt.
Wie kann ich mich vor Überflutungen schützen?
Die Vermeidung von Schäden durch Starkregen geht uns alle an. Neben baulichen und planerischen Maßnahmen, die wir und die Stadt Troisdorf durchführen möchten, ist auch private Vorsorge notwendig. Extreme Regenereignisse können nicht allein durch die öffentliche Infrastruktur bewältigt werden. Hier ist vor allem die Eigenverantwortung der Grundstückseigentümer entscheidend. Oft sind Kombinationen aus unterschiedlichen Maßnahmen notwendig, um einen möglichst hohen Schutz vor Starkregen zu erreichen. Dazu zählen zum Beispiel auch Maßnahmen, die kurzfristig umgesetzt werden können, wie etwa mobile Hochwasserdämme, Sandsäcke oder Wasserpumpen.
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf unserer Webseite, im untenstehenden Erklärvideo und in der Bürgerbroschüre des Bundesinstituts für Bau-, Stadt- und Raumforschung (BBSR).
Bitte reichen Sie für Grundstücke mit über 800 m² abflusswirksamer Fläche einen Überflutungsnachweis (gemäß DIN 1986-100) ein. Die darin ermittelte zurückzuhaltende Regenwassermenge muss auf dem eignen Grundstück zurück gehalten werden (Regenrückhalteraum). Fachplaner, Architekten und Ingenieurbüros finden hierzu ein Merkblatt in unserem Downloadbereich. Es enthält auch die Regenspenden der Troisdorfer Stadtteile.
Kostenfrei, genehmigungspflichtig oder gebührenpflichtig? Hier erfahren Sie mehr über mögliche Entwässerungswege.
Dachentwässerung
Ob Flachdach oder geneigtes Dach: Die Niederschlagswassergebühren ergeben sich immer aus der auf die auf die waagerechte Ebene projizierte Dachfläche zuzüglich der Dachüberstände.
Befestigte Flächen
Auch für Zufahrtsflächen, wovon Niederschlagswasser in den Kanal geleitet wird, fallen Gebühren an. Auch dann, wenn gemäß § 7 (5) der Entwässerungssatzung mit Genehmigung des Straßenbaulastträgers, das Niederschlagswasser indirekt über öffentliche Gehwege und Straßen in Sinkkästen abfließt.
Zisterne mit Überlauf an den Kanal
Ist der Überlauf einer Zisterne an eine öffentliche Abwasseranlage angeschlossen? Dann wird für die zugrundeliegende Fläche die volle Niederschlagswassergebühr berechnet.
Zisterne mit Überlauf in den Garten
Es werden keine Gebühren fällig, wenn der Überlauf einer Zisterne an eine private Versickerung angeschlossen ist. Wichtig: Bitte lassen Sie jede Art der Versickerung vorab von uns genehmigen.
Inwieweit eine Fläche oder Dachfläche wasserundurchlässig ist, lässt sich anhand von Versiegelungsfaktoren ermitteln.
In Troisdorf gelten diese Prozentwerte:
Über die Abwassergebühren: Alle Bürgerinnen und Bürger werden so an den Kosten für die Instandhaltung des Kanalsystems und die Reinigung des Abwassers beteiligt. Hier finden Sie die Abwassergebührensatzung.
Im natürlichen Kreislauf des Wassers fällt Regen auf die Erde und versickert im Boden. Geschieht dies auf dem eigenen Grundstück, ist einiges zu beachten.
Regenwasser von Grundstücken muss gemäß den gesetzlichen Bestimmungen fachgerecht beseitigt werden. Näheres dazu finden Sie im Bebauungsplan, der online oder im Bauamt eingesehen werden kann. Laut § 44 des Nordrhein-Westfälischen Landeswassergesetzes muss das Regenwasser von Grundstücken versickern, verrieseln oder ortsnah direkt in ein Gewässer eingeleitet werden.
Befindet sich ein Grundstück in einem Bereich, in dem Schmutz- und Regenwasser der öffentlichen Kanalisation getrennt zugeführt werden, ist der Anschluss und die Benutzung des Regenewasserkanalsgesetzlich vorgeschrieben. Die öffentlichen Regenwasserkanäle leiten das Wasser auf dem kürzesten Weg in eine öffentliche Versickerungsanlage oder in ein offenes Gewässer. So wird der natürliche Wasserkreislauf gestärkt.
Ob eine Versickerung auf Ihrem Grundstück möglich ist, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab, unter anderem auch davon, ob es sich in einer Wasserschutzzone befindet.
Wir beraten Sie gerne und geben Tipps zur Planung. Nützliche Informationen finden Sie auch in der Broschüre des Rhein-Sieg-Kreises. Diese finden Sie im Bereich Downloads.