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Fristen für Dichtheitsprüfung stehen fest

Der Abwasserbetrieb Troisdorf – AöR (ABT) gibt für das gesamte Troisdorfer Stadtgebiet die Fristen bekannt, bis zu welchem Zeitpunkt Abwasserleitungen auf Dichtheit überprüft werden müssen.

Das Landeswassergesetz NRW schreibt vor, dass alle Grundstückseigentümer bis spätestens Ende 2015 ihre privaten Abwasserkanäle von zugelassenen Sachkundigen auf Dichtheit prüfen lassen müssen. „Tritt nämlich Abwasser aus undichten Leitungen aus, verschmutzt es nicht nur den Boden, sondern auch unser Grundwasser und gefährdet damit die Trinkwasserqualität“, erklärt der stellvertretende Vorstand des ABT Volker Jansen. Darüber hinaus erhöhe Grundwasser, das wiederum in Abwasserleitungen eintritt, die Abwassermenge und führe dazu, dass die Gebühren aufgrund des zusätzlichen Aufwandes angehoben werden müssten.

Der ABT geht mit gutem Beispiel voran und hat bereits die gesamte öffentliche Kanalisation kontrollieren lassen. Schadhafte Stellen werden umfangreich saniert, doch sind diese Millioneninvestitionen in die Kanalsanierung teils wirkungslos, wenn die privaten Leitungen weiterhin undicht sind.

Grundsätzlich läuft die Frist für bestehende Abwasserleitungen am 31. Dezember 2015aus, doch gilt es einige Abweichungen zu berücksichtigen. In Wasserschutzgebieten kommen beispielsweise frühere Kontroll-Termine zum Tragen. „Und da zwei Drittel der Bebauung in Troisdorf nun einmal in diesen Arealen liegen, sind auch zahlreiche Eigentümer von vorgezogenen Fristen betroffen“, so Jansen, der jedoch gleichzeitig darauf hinweist, dass der ABT die Fristen außerhalb dieser Wasserschutzgebiete mitunter bis ins Jahr 2020 verlängert hat. Spätestens dann muss jedoch das gesamte Troisdorfer Abwasser-Leitungsnetz überprüft sein und von jedem Grundstückseigentümer ein entsprechender Beleg in Kopie dem ABT vorliegen.

„Mit der Überprüfung allein ist es aber in vielen Fällen nicht getan, denn wird ein Schaden im Kanalsystem festgestellt, muss dieser natürlich auch zeitnah behoben werden“, so Jansen. Bei Wohnhäusern müssten demzufolge schwere Schäden innerhalb eines halben Jahres saniert werden, wohingegen weniger dringende innerhalb eines Jahres im Wasserschutzgebiet und innerhalb von zwei Jahren in den übrigen Arealen behoben werden müssten.

Ausgehend von den Ergebnissen der Untersuchungen in den Troisdorfer Sanierungsgebieten, sind mehr als zwei Drittel der privaten Abwasserleitungen undicht und müssen in Stand gesetzt werden. Dabei kommen auf die Bürger mitunter hohe Investitionen zu, denn laut Jansen fallen bei der Sanierung durchschnittlich pro Meter 250 bis 500 Euro an. „Die genaue Höhe richtet sich natürlich maßgeblich nach der Zugänglichkeit und dem tatsächlichen Sanierungsaufwand und kann im Einzelfall auch teurer werden“, räumt Jansen ein.

Da das Thema Dichtheitsprüfungen sehr komplex ist, veranstaltet der ABT in den einzelnen Stadtteilen Infoabende.

Satzung über abweichende Zeiträume für die Durchführung der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a LWG NRW