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Wer muss seinen Hausanschluss prüfen?

Der Rat der Stadt Troisdorf hat am 26.09.2006 eine Satzung beschlossen, nach der alle Grundstückseigentümer in den aktuellen Kanalsanierungsgebieten verpflichtet sind, ihre Grundstücksentwässerung bis zum 31.12.2008 auf Dichtheit prüfen zu lassen.

Ob Ihre Liegenschaft in einem der aktuellen Kanalsanierungsgebiete liegt, können Sie direkt feststellen. 

Weitere Informationen rund um das Thema Dichtheitsprüfung lesen Sie unter dem Punkt Abwasserbeseitigung/Dichtheitsprüfung.