Mühlengrabenreinigung:
Die diesjährigen Reinigungsarbeiten im Sieglarer Mühlengraben finden in der Zeit vom 09. – 27.09.2024 statt.
Der Wasserstand wird in diesem Zeitraum bis auf den Mindestdurchfluss gedrosselt.
Europäisches Recht – Wasserrahmenrichtlinie (WRRL)
Diese Richtlinie steht für eine integrierte Gewässerschutzpolitik, die seit dem Jahr 2000 in Kraft ist. Sie legt als verbindliches Ziel fest, für alle Gewässer einen guten ökologischen und chemischen Zustand zu erreichen unter der Maßgabe, dass eine Verschlechterung des Gewässerzustandes jedweder Art unbedingt zu vermeiden ist.
Bundesrecht – Wasserhaushaltsgesetz (WHG)
Die Grundlage für die Unterhaltung der Gewässer bildet das Wasserhaushaltsgesetz. Dem entsprechend sind Bäche so zu bewirtschaften, dass die Erhaltung des Gewässerbettes und der Ufer gewährleistet ist, die Erhaltung und Förderung der ökologischen Funktionsfähigkeit als Lebensraum für Tiere und Pflanzen umgesetzt wird und gleichzeitig die Aufrechterhaltung der wasserwirtschaftlichen Anforderung gesichert ist. Dabei ist generell den Belangen des Naturhaushalts Rechnung zu tragen als auch das Landschaftsbild und der Erholungswert des Gewässers zu berücksichtigen.
Landeswassergesetz NRW (LWG)
Das Wassergesetz für das Land Nordrhein-Westfalen regelt die Gewässerunterhaltung weitergehend auf Landesebene und konkretisiert die mit Bundesrecht definierten Aufgaben. So ist insbesondere die Erhaltung und Wiederherstellung eines angemessenen heimischen Pflanzen- und Tierbestandes geboten, die Erhaltung und Verbesserung des Selbstreinigungsvermögens sowie die Freihaltung, Reinigung und Räumung des Gewässerbettes und der Ufer von Unrat, soweit es dem Umfang nach erforderlich ist.
Damit die Bäche ungestört fließen können, kontrolliert der Abwasserbetrieb regelmäßig die Bachläufe. Strömungshindernisse, Müll, starker Pflanzenwuchs und Ablagerungen auf dem Bachgrund können den Abfluss stören und zugleich die Wasserqualität und die ökologische Qualität des Gewässers beeinträchtigen. Die Bäche in Troisdorf haben neben der Lebensraumfunktion auch die wichtige Aufgabe, bspw. große Mengen Wasser etwa bei Starkregen aufzunehmen und in Agger und Sieg abzuleiten. Der Abwasserbetrieb beseitigt Einträge und Ablagerungen und sichert damit den ordnungsgemäßen Wasserabfluss und sorgt für die Aufrechterhaltung wasserwirtschaftlicher Erfordernisse.
Eine wichtige und umfassende Aufgabe des Abwasserbetriebes ist die Pflege der Bachufer. Dabei ist dem Abwasserbetrieb eine hohe ökologische Qualität der Uferzonen besonders wichtig, denn gerade die Uferbereiche sind wichtige Lebensräume für Tiere und Pflanzen. Deshalb sollen sich die Bachläufe in Troisdorf durch eine natürliche, standortgerechte Ufervegetation auszeichnen. Wo notwendig werden Bäume und Sträucher für eine typische Uferzone angepflanzt. Zugleich werden standortfremde Gehölze und Neophyten wie Staudenknöterich, Springkraut und Herkulesstauden entfernt, die einheimische Arten verdrängen und wie im Fall der Herkulesstaude sogar dem Menschen gefährlich werden können und Verbrennungen der Haut bei einer Berührung auslösen.
Bäche und ihre Uferzonen sind wichtige Lebensräume für Pflanzen und Tiere. Der ABT sorgt mit regelmäßigen Pflegemaßnahmen für die Erhaltung und Förderung ökologisch wertvoller Bereiche, denn allzu oft wird der Gewässerrandstreifen bis zur Böschungsoberkante genutzt. Schonend durchgeführte Pflegearbeiten an den Bächen dienen dazu, dass Lebensräume und Wasserqualität verbessert und schon bestehende, funktionierende Lebensräume beibehalten und gesichert werden.
Gewässerschutz beginnt vor der eigenen Haustür
Intakte Gewässer brauchen einen Gewässerrandstreifen, der idealerweise frei von menschlicher Nutzung ist. Das ist nicht immer zu gewährleisten. Gewässeranlieger können aber dazu beitragen, ökologisch wertvolle Bereiche zu schaffen und diese nachhaltig zu erhalten.
Hier einige Beispiele, wie Sie selbst aktiv (Gewässerschützer) werden können:
Bitte entsorgen Sie keine Grünabfälle im Gewässer. Diese können kostenfrei auf dem Wertstoffhof der RSAG abgegeben werden.
Müll hat nichts im und am Gewässer zu suchen, denn er ist nicht nur unansehnlich, sondern kann auch die Wasserqualität und den Abfluss behindern. Bitte informieren Sie den ABT über Müllablagerungen, damit wir uns darum kümmern können.
Bitte entnehmen Sie kein Bachwasser, denn Wasserentnahmen mittels Pumpen – häufig in den Sommermonaten bei ohnehin niedrigen Wasserständen – sind genehmigungspflichtig. Verwenden Sie besser Regenwasser für die Gartenbewässerung.
Bitte pflanzen Sie in Ufernähe nur standortgerechte, heimische Pflanzen. Bei der Pflege der Gehölze beachten Sie die Vogelbrutschutzzeit im Zeitraum vom März – September.
Bitte verwenden Sie keine Pflanzenschutzmittel oder Insektizide, denn diese Mittel können bei unsachgemäßer Anwendung zu Umweltschäden führen.