Ja! Wir gehen davon aus, dass sich nahezu bei allen Liegenschaften die Flächenangaben ändern. Dies liegt alleine schon daran, dass unterschiedliche Vermessungsmethoden angewendet werden. Hat man früher noch alles von Hand (z.B. mit einem Zollstock) selbst vermessen, werden heute die vorhandenen Luftbilder durch eine Vermessungssoftware ausgewertet. Es ist daher normal, dass die Angaben voneinander abweichen.
Im Grundsatz benötigen Sie die alten Angaben nicht. Auf dem kürzesten Weg können Sie die gesamte veranlagte Fläche aus dem Gebührenbescheid entnehmen (eventuell einen Ausschnitt als Bild hinzufügen).
Ist keine Flächenangabe auf dem Gebührenbescheid aufgeführt, bedeutet dies, dass vermutlich kein Niederschlagswasser in eine öffentliche Abwasseranlage geleitet wird und somit auch keine Gebühr zu zahlen ist.
Nein! Es wird zu jeder Fläche (Haus, Einfahrt usw.) die jeweilige Angabe benötigt.
Wenn Sie die Erhebungsunterlagen bekommen haben, nehmen Sie sich bitte die Zeit, die Unterlagen genau zu sichten, die Eintragungen im Erfassungsbogen zu überprüfen und ggf. zu korrigieren bzw. zu ergänzen. Anschließend senden Sie uns bitte eine Ausfertigung des Erhebungsbogens in dem beiliegenden, bereits frankierten Rückumschlag zurück. Die zweite Ausfertigung des Erhebungsbogens ist für Ihre Unterlagen bestimmt. Sie können uns den Bogen auch gerne per E-Mail an info(at)abwasserbetrieb-troisdorf.de oder per Fax an 02241 888 9123 senden.
In dem Fall können Sie sich gerne bei uns per E-Mail, telefonisch oder persönlich melden, wir senden Ihnen die Unterlagen dann per Post oder E-Mail als PDF-Datei zu. Die Unterlagen können auch jederzeit persönlich beim Abwasserbetrieb abgeholt werden.
Wenden Sie sich bitte direkt an die Kundenberater des Abwasserbetriebes. Montags bis donnerstags in der Zeit von 7:30 bis 16:30 Uhr und freitags von 7:30 bis 13:00 Uhr unterstützen Sie unsere Mitarbeiter gerne telefonisch oder persönlich beim Ausfüllen des Bogens.
Maßgebend ist die auf die Waagerechte projizierte Dachfläche zuzüglich der Dachüberstände. Somit ist es irrelevant, ob es sich um ein Flachdach oder um eine geneigte Dachfläche handelt.
Wenn das Niederschlagswasser, welches auf Ihren Zufahrtsflächen anfällt, über öffentliche Gehwege und Straßen in Sinkkästen abfließt, handelt es sich um eine Indirektentwässerung. Diese Fläche ist in Ihrem Erhebungsbogen anzugeben.
Die Flächenentwässerung über angeschlossene Entwässerungsrinnen muss ebenfalls von Ihnen angegeben werden.
Erhält der Abwasserbetrieb Troisdorf Ihren Erhebungsbogen nicht zurück, so wird die von uns angegebene geschätzte Fläche als Grundlage für die Berechnung Ihrer Niederschlagswassergebühr genutzt.
Sofern bei einem Grundstück mehrere Eigentümer im Grundbuch eingetragen sind, erhält lediglich ein Eigentümer, der zufällig ausgewählt wurde, stellvertretend diese Unterlagen und ist verpflichtet, die Entwässerungssituation für das gesamte Grundstück mitzuteilen.