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KORRUPTIONSBEKÄMPFUNGSGESETZ

Korruptionsbekämpfungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen (KorruptionsbG NRW)

Im Jahr 2004 erließ das Land Nordrhein-Westfalen aufgrund auffälliger Korruptionsfälle, die in verschiedenen Bereichen des privaten und öffentlichen Lebens auftraten, das Korruptionsbekämpfungsgesetz. Dieses Gesetz wurde verabschiedet, um verbindliche Regelungen zur Förderung von Transparenz und Auskunftspflichten zu schaffen und die Sensibilisierung für die Bekämpfung von Korruption zu fördern.

§ 7 des Korruptionsbekämpfungsgesetzes NRW sieht bestimmte Auskunftspflichten vor. Diese Bestimmungen gelten gemäß § 7 des Gesetzes auch für den vorstand und die Mitglieder des Verwaltungsrates einer öffentlichen Einrichtung gemäß § 114a der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO).

Daher sind sowohl die stimmberechtigten Mitglieder des Verwaltungsrates als auch deren Stellvertreter dazu verpflichtet, Informationen bereitzustellen. Sie finden die Erklärungen unserer Gremienmitglieder auf der Website der Stadt Troisdorf unter dem Menüpunkt "Rathaus & Service" > "Stadtrat und Ausschüsse" > "Ämter und Mandate".

Oder einfach über diesen Link.