Sie sind hier: Startseite > Grundstücksentwässerung > Kleinkläranlagen & Sammelgruben

KLEINKLÄRANLAGEN & SAMMELGRUBEN

In Troisdorf sind Abwassersammelgruben und Kleinkläranlagen die absolute Ausnahme. Abwassersammelgruben kommen als Dauerlösung nur dort in Betracht, wo ein Kanalanschluss nicht möglich und eine Kleinkläranlage nicht zulässig ist.
Das ist zum Beispiel in einem Wasserschutzgebiet der Fall.

Kein Kanalanschluss – was tun?

Wenn Ihr Grundstück nicht an die Kanalisation angeschlossen werden kann, müssen Sie als Eigentümer eine Kleinkläranlage errichten und betreiben. Hierzu benötigen Sie eine Genehmigung des Rhein-Sieg-Kreises. Senden Sie uns den dazugehörigen Antrag gerne zu, wir leiten ihn für Sie an den Rhein-Sieg-Kreis weiter. Eine Abwassersammelgrube kann in Ausnahmefällen auch vom Abwasserbetrieb Troisdorf genehmigt werden.

Abwasserbetrieb entsorgt Klärschlamm

Den Klärschlamm aus Kleinkläranlagen entsorgt der Abwasserbetrieb Troisdorf. Das gilt auch für das in der Grube gesammelte Abwasser. Sie haben etwas zu entsorgen? Dann kontaktieren Sie uns bitte, wir sind gerne für Sie da. Achtung: Beauftragen Sie nicht selbst ein Entsorgungsunternehmen – das ist nicht erlaubt. Sie erreichen die Kläranlage Müllekoven unter 0228 18490.