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Abwasserbetrieb Troisdorf rät: Rückstausicherung hilft gegen nasse Keller

Ein immer wieder aufkommendes Problem bei Starkregen ist die Überflutung von Kellerräumen infolge von Rückstau in der Kanalisation. Die Verantwortlichkeiten für den Rückstauschutz regeln der § 13 (3) der Abwasserbeseitigungssatzung des Abwasserbetriebes Troisdorf AöR (ABT) sowie das technische Regelwerk. Hiernach sind die Hauseigentümer gehalten, ihre Abwasseranlage mit entsprechenden Sicherungsmaßnahmen so auszustatten, dass kein Rückstau in den Kellern entstehen kann.

“Wir erhalten immer wieder Anrufe von Kunden, die uns nach Starkregenereignissen für ihren überfluteten Keller verantwortlich machen“, so Burkhard Bröhl vom Abwasserbetrieb Troisdorf. „Auch wenn der Abwasserbetrieb schon viel in neue Regenrückhaltebecken investiert hat, ist es grundsätzlich nicht möglich, die Kanalisation so groß anzulegen, dass jeder Starkregen problemlos abgeleitet werden kann.“

Der bestimmungsgemäße Betrieb der Kanalisation sehe sogar  vor, dass die Kanäle im Rückstau betrieben werden, so Bröhl. Für den privaten Hauseigentümer gebe es aber einige technische Möglichkeiten, um sich gegen Rückstau zu schützen. Wichtig für den Hauseigentümer sei, jede Ablaufstelle für Schmutz- oder Regenwasser unterhalb der Rückstauebene abzusichern. „Selbstverständlich beraten wir unsere Kunden über entsprechende Schutzmaßnahmen und empfehlen hier in den meisten Fällen eine Hebeanlage, da diese im Vergleich zu anderen Rückstausicherungen am zuverlässigsten arbeitet und den DIN-Normen entspricht.“

Die Hebeanlage sammelt das unter der Rückstauebene anfallende Abwasser und hebt dieses mit einer Pumpe über die Rückstauebene, so dass es dann von oben in die ableitende Sammelleitung fließen kann.

Bröhl: „Ablaufstellen über der Rückstauebene müssen mit freiem Gefälle ohne Rückstausicherung an die Hausanschlussleitung angeschlossen werden. Das Prinzip der kommunizierenden Röhren gewährleistet dabei permanente Ableitung des Abwassers.“

Wenn eine Hebeanlage technisch unmöglich ist, rät der Grundstücksentwässerungsexperte zu Rückstauverschlüssen. Diese unterbrechen den Durchfluss in rückstaugefährdeten Abwasserleitungen durch Doppelklappen oder elektronische Rückstauverschlüsse. Alle Rückstausicherungen müssen aber regelmäßig gereinigt, gewartet und überprüft werden.

Weitere Informationen gibt der Abwasserbetrieb auf seiner Internetseite: www.abwasserbetrieb-troisdorf.de. Hier kann auch der Ratgeber „Rückstau-Handbuch“ heruntergeladen werden.

 

Herausgeber:

Abwasserbetrieb Troisdorf AöR (ABT), Poststr. 105, 53840 Troisdorf

Ansprechpartner:

Stefan Hülsdünker, Pressesprecher

Tel.: 02241 888 380, E-Mail: huelsduenkers@abwasserbetrieb-troisdorf.de