Die erste Mai-Nacht nähert sich und daher weist der für die Troisdorfer Straßenbeleuchtung zuständige Abwasserbetrieb Troisdorf – AöR (ABT) noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass Straßenbeleuchtungsmasten nicht zur Befestigung von Maibäumen geeignet sind.
„Wenn zum Maibaum zusätzlich noch Wind ins Spiel kommt, besteht die Gefahr, dass Masten umstürzen und Menschen verletzten“, erklärt Volker Jansen, Vorstand des ABT. Hierfür und für die materiellen Schäden hafte dann in erster Linie derjenige, der den Maibaum an dem Lichtmast befestigt habe. Darüber hinaus sei auch der Abwasserbetrieb aus Haftungsgründen verpflichtet, bei Kenntnis den Maibaum und damit die Gefahr sofort zu beseitigen.