Die zugelassenen Unternehmen können Sie einer Liste des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) entnehmen Internetseite des LANUV. Dort finden Sie auch den Wortlaut des Gesetzes und weitere Informationen.
Bereits 2009 oder früher beauftragte Prüfungen auf der Grundlage der ehemaligen Unternehmenszulassungen des Abwasserbetriebs werden aber anerkannt.