Während früher die einzelnen Städte zuständig waren, Sachkundige für die Dichtheitsprüfung von Abwasserleitungen auf den Grundstücken zuzulassen, gibt es inzwischen eine einheitliche Regelung für das gesamte Land Nordrhein-Westfalen.
Die Registrierung von Sachkundigen erfolgt durch die die Industrie- und Handelskammern, die Handwerkskammern und die Ingenieurkammer-Bau NRW nach Vorgaben des Umweltministeriums.
Damit die betroffenen Grundstückseigentümer einen schnellen Zugriff auf die Sachkundigen nach § 61a LWG haben, stellt das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) eine zusammenfassende Liste im Internet zur Verfügung. Die Liste ist mit den entsprechenden Detailangaben und Suchfunktionen versehen.
Die vom Abwasserbetrieb Troisdorf bisher herausgegebene Liste zugelassener Untersuchungsfirmen verliert damit ihre Gültigkeit. Dichtheitsprüfungen, die auf der Grundlage dieser Liste bereits beauftragt oder durchgeführt wurden, werden aber selbstverständlich anerkannt.
Fragen beantwortet Ihnen gerne die Kundenberatung des Abwasserbetriebs: Tel.: 02241 / 888 - 123