Mit einem Vergleich endet der Prozess um einen Unfall mit einem Kanaldeckel, der nach sintflutartigen Regenfällen in Sieglar einen Linienbus beschädigt hatte. Die beiden Parteien, Abwasserbetrieb Troisdorf und Rhein-Sieg-Verkehrsgesellschaft (RSVG), haben sich nun auf eine Schadenersatzzahlung geeinigt. Die Versicherung des Abwasserbetriebs trägt Dreiviertel des Schadens, nämlich 12.400 Euro. „Wir wollten den Prozess nicht mehr unnötig in die Länge ziehen und ein aufwendiges Wetter-Gutachten in Auftrag geben, sondern zu einem raschen und zufrieden stellenden Abschluss für alle Parteien kommen“, sagte Peter Blatzheim, Vorstand des Abwasserbetriebs Troisdorf, Anstalt öffentlichen Rechts.
Am frühen Morgen des 30. Juni 2005 hatten die Wassermassen nach einem außerordentlich starken Regenfall einen Gullydeckel an einer Bushaltestelle aus seiner Verankerung gedrückt. Als der Bus darüber fuhr, kippte der Kanaldeckel und durchschlug den Boden des Busses. Dabei entstand ein Schaden von 16.000 Euro. Die RSVG verklagte der Abwasserbetrieb als Betreiber des Kanals vor dem Bonner Landgericht auf Schadenersatz. Im Falle von „höherer Gewalt“ also etwa einem so genannten Jahrhundertregen hätte die Versicherung des Abwasserbetriebs nicht zahlen müssen. Laut Grundsatz-Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 22. April 2004 wird ein „Jahrhundertregen“ als „ein ungewöhnlich seltener Starkregen“ mit einer Wiederholungswahrscheinlichkeit von mehr als hundert Jahren (BGH, III ZR 109/03) definiert. Mit den vorhandenen Wetterdaten für den Rhein-Sieg-Kreis von dem Tag ließ sich jedoch nicht eindeutig klären, ob es sich um einen „Jahrhundertregen“ handelte. Einzig ein umfassendes und teures Gutachten des Deutschen Wetter-Dienstes hätte Klarheit schaffen können. Davon sahen die Parteien ab.