Mit einem umfangreichen Informationsangebot ist der Abwasserbetrieb Troisdorf, AöR (ABT) jeweils am 5. und 6. März in der Zeit von 10 bis 17 Uhr auf der Messe Bau- & Wohnträume in der Stadthalle Troisdorf vertreten. Experten stehen den Kunden unter anderem Rede und Antwort zu den Themen Abwassergebühr, Schutz vor „Hochwasser“ im Keller und Prüfung der Abwasserleitungen.
Mahnverfahren vermeiden: Rasch noch Abwasserkanal prüfen lassen und Bescheinigung vorlegen
Zahlreiche Troisdorfer Gebäude-Eigentümer haben bisher nicht die gesetzlich geforderte Bescheinigung über die Prüfung ihrer Abwasserleitungen in Wasserschutzzonen vorgelegt. Die vom Land Nordrhein-Westfalen gesetzte Frist für Wohngebäude, die vor 1965 errichtet wurden, ist bereits am 31.12.2015 abgelaufen.
Vermutlich haben viele Kunden ihre Leitungen fristgerecht prüfen lassen und es lediglich versäumt, einen entsprechenden Nachweis dem ABT vorzulegen. All jene, die die Prüfung bisher allerdings tatsächlich noch nicht haben durchführen lassen, sollten zeitnah einen Dienstleister damit beauftragen, denn früher oder später wird der ABT eine Bescheinigung einfordern.
Viele Gebäude-Eigentümer haben offenbar Sorge, dass sie direkt im Anschluss an eine Prüfung auch eine Sanierung der Abwasserleitungen vornehmen lassen müssen. Dass trifft in den meisten Fällen aber nicht zu. Nur massive Schäden müssen kurzfristig saniert werden. Selbst bei schadhaften Rohren bleiben in der Regel zehn Jahre Zeit, um die Sanierung gut zu planen und so Kosten zu sparen.
Auf der Messe erklären Experten des ABT beispielsweise, was säumige Kunden im individuellen Fall tun müssen und woran man seriöse Dienstleister erkennt. Auch alle anderen Fragen rund um die Kanalinspektion können vor Ort fachkundig erörtert werden.
Gerechte Abwassergebühr: Luftbilder geben Hinweis auf versiegelte Flächen
Der ABT wird ab Ende März allen Troisdorfer Hauseigentümern ein Luftbild ihres Grundstücks zuschicken. Die Fotografien aus luftiger Höhe helfen dabei, die Abwassergebühr für Niederschlagswasser zu berechnen. Dazu ist es notwendig, die Größe der versiegelten Flächen auf den Grundstücken der Troisdorfer zu bestimmen.
Der ABT hat bereits seinen Möglichkeiten entsprechend die jeweiligen Flächenangaben ermittelt und auf einem dem Luftbild beigefügten Erhebungsbogen eingetragen. Kunden müssen diese Flächenangaben nur noch überprüfen und gegebenenfalls korrigieren oder ergänzen.
„Hochwasserschutz“ im eigenen Keller: Tipps zur Rückstausicherung für Immobilienbesitzer
Bei starken Regenfällen können Keller unter Wasser stehen und Wände durchnässen. In vielen Fällen dringt das Wasser bei Starkregen über die Kanalisation in Gebäude ein. Um genau das zu vermeiden, hat der ABT in den letzten Jahren mehrere Millionen Euro in Regenrückhaltebecken investiert. „Es ist aber nicht möglich, die Kanalisation so groß auszulegen, dass jeder Starkregen problemlos abgeleitet werden kann“, erklärt Burkhard Bröhl vom ABT.
Für den Schutz vor Überflutungen durch Rückstau sind Hauseigentümer selbst verantwortlich. Sie sind gehalten, ihre Abwasseranlagen beispielsweise mit Hebeanlagen oder Rückstauverschlüssen wirksam gegen Rückstau zu sichern. Welche Möglichkeiten Immobilienbesitzer haben, erklären die Experten vom ABT auf der Messe.